Familienrecht

Im Familienrecht berate und begleite ich Sie unter anderem bei Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich sowie bei Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen – vertraulich, strukturiert und mit Blick auf das, was wirklich zählt.

Familienrecht

Im Familienrecht berate und begleite ich Sie unter anderem bei Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich sowie bei Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen – vertraulich, strukturiert und mit Blick auf das, was wirklich zählt.

Familienrecht

Im Familienrecht berate und begleite ich Sie unter anderem bei Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich sowie bei Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen – vertraulich, strukturiert und mit Blick auf das, was wirklich zählt.

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung bedeuten häufig einen tiefen Einschnitt – rechtlich, finanziell und persönlich. Ich begleite Sie durch den gesamten Scheidungsprozess, erläutere Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere das Trennungsjahr – und bespreche mit Ihnen, welche Folgen im Hinblick auf Unterhalt, Sorgerecht, Umgang und Vermögensaufteilung zu regeln sind. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Punkte bereits geeinigt haben, lässt sich eine einvernehmliche Scheidung in vielen Fällen zügig und kostenschonend durchführen, gegebenenfalls auch mit internationalem Bezug. Ich übernehme für Sie die Antragstellung beim zuständigen Familiengericht, bereite Sie auf den Gerichtstermin vor und kläre mit Ihnen, ob ein gemeinsames Vorgehen mit nur einem anwaltlich vertretenen Ehegatten für Ihre Situation sinnvoll und rechtlich sicher ist.

Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt)

Nach einer Trennung gehört die Frage um den Unterhalt oft zu den wichtigsten Themen. Ich prüfe für Sie, welche Unterhaltsansprüche bestehen – beim Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt – und sage Ihnen, welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht. Kindesunterhalt: Zur Berechnung dient in der Regel die Düsseldorfer Tabelle. Diese dient als Richtlinie, um ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes eine gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu ermöglichen. Ich berücksichtige Kindergeld, Selbstbehalt sowie besondere Betreuungsmodelle und prüfe, ob Mehr- oder Sonderbedarf besteht. Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt: Der Trennungsunterhalt betrifft die Zeit ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung, während der nacheheliche Unterhalt erst nach der Scheidung greift und deutlich strengeren Voraussetzungen unterliegt. Ich prüfe für Sie, welcher Anspruch in Ihrem Fall in Betracht kommt und wie hoch dieser ausfällt. Elternunterhalt: Hier geht es um Unterhalt, den erwachsene Kinder für ihre bedürftigen Eltern zahlen müssen.

Sorgerecht und Umgang

Konflikte um elterliche Sorge und Umgangsrecht sind besonders sensibel, weil es immer um das Wohl der Kinder geht. Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt in der Regel auch nach einer Trennung bestehen; eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Ich erläutere Ihnen, wie Entscheidungsbefugnisse bei Alltags- und Grundsatzfragen (z.B. Schule, medizinische Eingriffe, Aufenthaltsbestimmung) verteilt sind und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Rechte wahrzunehmen. Im Umgangsrecht unterstütze ich Sie dabei, kindgerechte Umgangsregelungen zu entwickeln – etwa Wochenend- und Ferienmodelle oder Lösungen bei größerer räumlicher Entfernung. Vorrangig strebe ich einvernehmliche Vereinbarungen an, gegebenenfalls unter Einbindung von Jugendamt und Beratungsstellen. Wenn eine Einigung nicht gelingt, vertrete ich Sie konsequent in gerichtlichen Sorge- und Umgangsverfahren und setze mich für eine Regelung ein, die den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht wird.

Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung

Ohne besonderen Ehevertrag leben die meisten Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Während der Ehe bleiben die Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt, erst am Ende der Ehe wird der Zugewinn jedes Ehegatten ermittelt und ausgeglichen. Ich erläutere Ihnen, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die Berechnung einfließen, welche Stichtage maßgeblich sind und wie sich hieraus ein Zahlungsanspruch ergibt. Daneben stellt sich häufig die Frage der konkreten Vermögensauseinandersetzung: Was geschieht mit gemeinsamen Konten, Darlehen, Versicherungen oder mit der Immobilie, in der die Familie gelebt hat? Ich entwickle mit Ihnen praxistaugliche Lösungen – etwa Übernahme eines Miteigentumsanteils durch einen Ehegatten oder Verkauf – und begleite Sie bei Verhandlungen sowie, falls nötig, im gerichtlichen Verfahren. Ziel ist eine faire, wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Aufteilung Ihres Vermögens.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Beamtenversorgung, private Rentenversicherungen). In der Regel prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren von Amts wegen. Ich erkläre Ihnen, wie Anrechte erfasst und bewertet werden, unter welchen Voraussetzungen ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und wann eine Anpassung, Begrenzung oder ein Ausschluss in Betracht kommt – etwa bei kürzerer Ehedauer oder bereits anderweitig geregelten Ausgleichslösungen. Gemeinsam prüfen wir, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind, und ich vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Mit einem Ehevertrag können Paare bereits vor oder während der Ehe verbindliche Regelungen treffen – zum Beispiel zum Güterstand, zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt. Ich entwerfe für Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Eheverträge, überprüfe vorhandene Vereinbarungen und berate Sie, welche Regelungen rechtlich zulässig und sinnvoll sind. Kommt es zur Trennung, bieten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen die Möglichkeit Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat und Ehewohnung umfassend zu regeln. Auf diese Weise lassen sich langwierige und belastende Gerichtsverfahren häufig vermeiden. Ich berate Sie zu Inhalt und Reichweite solcher Vereinbarungen und formuliere maßgeschneiderte, individuell auf Ihre Situation abgestimmte Vertragsentwürfe.

Lebenspartnerschaften

Auch Paare, die in einer Lebenspartnerschaft oder in einer nicht verheirateten, langfristigen Beziehung zusammenleben, stehen vor rechtlichen Fragen, etwa zu Vermögen, Absicherung im Trennungsfall oder im Todesfall. Anders als bei Ehegatten greifen hier viele gesetzliche Schutzmechanismen nur eingeschränkt oder gar nicht. Ich berate Sie dazu, wie Sie Ihre Beziehung durch individuell abgestimmte Partnerschafts- und Vermögensvereinbarungen rechtlich absichern können – etwa zu gemeinsamen Anschaffungen, Immobilien, Unterhaltsfragen oder Ausgleichsmechanismen bei Trennung. Zudem zeige ich Ihnen, wie sich durch ergänzende Regelungen wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamente die gegenseitige Absicherung sinnvoll ausgestalten lässt.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament

Mit einer vorausschauenden Vorsorge- und Nachlassplanung können Sie frühzeitig festlegen, wer in wichtigen Situationen für Sie entscheidet und wie Ihr Vermögen später verteilt werden soll. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung, in der Sie medizinische Maßnahmen für den Fall fehlender Entscheidungsfähigkeit festlegen, sowie einer Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten betrauen. Darüber hinaus berate ich Sie bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags, um die Vermögensnachfolge nach Ihren Vorstellungen zu regeln und Streit innerhalb der Familie zu vermeiden. Gemeinsam entwickeln wir ein auf Ihre Lebenssituation zugeschnittenes Konzept, das Ihre Angehörigen entlastet und für klare, verlässliche Regelungen sorgt.